Zum Jahresende hat die VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH ihre Mitgliedschaft in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) beendet. Unsere Anzeigenkunden können sich dennoch darauf verlassen, dass die gedruckte Auflage – mit Ausnahme einiger Archivexemplare – wie bislang zuverlässig ihre Zielgruppe erreicht.
Die IVW sammelt valide Daten zur Verbreitung von Werbeträgern wie etwa Zeitungen und Zeitschriften. Schließlich haben Werbetreibende ein berechtigtes Interesse daran, dass die im Impressum angegebene Druckauflage korrekt ist und dass die gedruckten Exemplare nicht etwa im Altpapier landen, sondern tatsächlich an echte Leserinnen und Leser ausgeliefert wird. Die der IVW angeschlossenen Verlage übermitteln hierfür quartalsweise sämtliche Daten, die für eine Leistungsbeurteilung der jeweiligen Werbemedien erforderlich sind. Außerdem erfolgen in regelmäßigen Abständen Prüfungen vor Ort im Verlag.
Im Falle von Publikumszeitschriften kann die Auflagendokumentation für die IVW ein komplexes Unterfangen sein: Da müssen bezahlte Abonnements, Kioskverkäufe, Rückläufer, Lesezirkel- und Bordexemplare addiert werden. Jeder einzelne Posten muss durch entsprechende Rechnungen, Lieferscheine, Belege für die Postauslieferung etc. belegt werden.
Bei unserem Chirurgen Magazin + BAO Depesche war eine IVW-Auflagenmeldung immer eine recht einfach Angelegenheit, die wir deshalb bislang immer ganz altmodisch in Papierform mit drei Durchschlägen einreichten. Basis waren immer die Rechnung der Druckerei für den Druck unseres Magazins sowie für die Konfektionierung für den Versand und die Rechnung der Deutschen Post, mit der das Magazin als Postvertriebsstück versendet wird. Aus jedem dieser Dokumente geht hervor, wie viele Exemplare gedruckt, für den Versand vorbereitet und letztendlich an einzelne Empfänger versendet wurden. Da unsere Zeitschrift weder am Kiosk, noch an Bord von Fluggesellschaften erhältlich ist, erübrigen sich aufwändige Nachweise auf diesem Gebiet.
Leider hat sich die IVW dazu entschlossen, das für uns so praktische und einfache Papier-Meldesystem ab 2018 abzuschaffen. An seine Stelle tritt ein Online-Meldeverfahren. Dieses umfangreiche und ausgetüftelte Meldesystem mag für große Verlage eine Arbeitserleichterung bedeuten, da es u. a. auch über Schnittstellen zur Abonnentenverwaltung der Verlagssysteme verfügt. Für unser kleines Unternehmen wäre es allerdings mit deutlich mehr bürokratischem Aufwand als bisher verbunden, unsere Auflage online statt auf Papier zu melden. Aus diesem Grund haben wir zum Jahresende 2017 unsere Mitgliedschaft in der IVW gekündigt.
Unser Magazin wird natürlich weiterhin zuverlässig in der im Impressum angegebenen Auflage gedruckt und an die Mitglieder der Berufsverbände BNC und BAO sowie andere Ärztinnen und Ärzte der jeweiligen Fachgruppen versendet. Damit sich unsere Anzeigenkunden vergewissern können, dass die im Impressum angegebene Auflage korrekt ist, sind sie herzlich eingeladen, Kopien der oben genannten Dokumente (Druck, Konfektionierung, Versand) bei uns anzufordern, mit denen wir unsere Auflagenhöhe bislang auch gegenüber der IVW nachgewiesen haben. Eine einfache Mail an die Geschäftsleitung unter info@vmk-online.de genügt.
Sie werden sehen: Unser Magazin erreicht seine Leserinnen und Leser – und damit Ihre werberelevante Zielgruppe.